Nichtwohn­immobilien

Seit 01.07.2009 ist der Energieausweis für alle Nichtwohnimmobilien gesetzliche Pflicht bei Verkauf, Vermietung, Leasing u.a.

Hierbei besteht grundsätzlich die Wahl zwischen verbrauchsorientiertem und bedarfsorientiertem Energieausweis. Liegen alle notwendigen Verbräuche und sonstige Daten wie z.B. Leerstände der letzten 3 Jahre durchgängig vor, kann der verbrauchsorientierte Energieausweis erstellt werden. Ist kurz- oder mittelfristig eine Sanierung vorgesehen, empfiehlt sich der bedarfsorientierte Energieausweis mit Beratungsbericht. Hierbei werden die einzelnen Bauteile ausgewertet und Empfehlungen für die Sanierung aufgezeigt. Die Berechnung erfolgt nach DIN V 18599.

Wir bieten für jeden Anlass die passende Beratung
 Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


Mitglied der

Beratender Ingenieur
Ingenieur BDB

Kontaktdaten

Sachverständigenbüro Wolfgang Schreiner

  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
SEO und Webdesign realisiert von Online Marketing Agentur ALMARON