Wohnimmobilien

Ziel der Einführung des Energieausweises im Rahmen der Energiesparverordnung 2008 war es, für mehr Transparenz zu sorgen, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet wird, damit die Kauf- oder Mietinteressenten auf den ersten Blick sehen, welche Energiekosten auf sie zukommen.

Seit 2009 ist der Energieausweis für alle Wohnimmobilien bei Verkauf und Vermietung gesetzliche Pflicht. Bisher musste der Eigentümer bzw. Vermieter den Energieausweis nur auf Verlangen vorzeigen. Seit 2013 verpflichtet jedoch die europäische Gesetzgebung dazu, dass Verkäufer und Vermieter aktiv den Energieausweis vorweisen müssen und nicht erst nach Verlangen. Den Energieausweis gibt es als Bedarfsausweis und auch als Verbrauchsausweis.

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Sachverständigenbüro Wolfgang Schreiner

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